Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2005

Geschäftszahl

2002/14/0024

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0219 E 28. Februar 2002 RS 7

Stammrechtssatz

Da die LiebhabereiV das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der durch Paragraph 2, Absatz eins, legcit normierten Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht hingegen auf nachfolgende Jahre zu legen.