Verwaltungsgerichtshof
02.07.2002
2002/14/0003
GRS wie 95/15/0134 E 25. Jänner 2001 RS 1
In den Fällen, in denen die Beh in Ausübung der freien Beweiswürdigung zu ihrer Erledigung gelangt, obliegt dem VwGH die Prüfung, ob die Tatsachenfeststellungen auf aktenwidrigen Annahmen oder auf logisch unhaltbaren Schlüssen beruhen oder in einem mangelhaften Verfahren zustande gekommen sind.