Verwaltungsgerichtshof
02.07.2002
2002/14/0003
Die Übung, Spirituosen "wegen ihrer Wertlosigkeit" nicht in der Inventur zu erfassen, stellt einen Buchführungsmangel dar. (Hier:
Der Abgabepflichtige erzielte im Streitzeitraum als Inhaber einer Diskothek Einkünfte aus Gewerbebetrieb.)