Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.2006

Geschäftszahl

2002/13/0190

Rechtssatz

In der Beschwerde wird zu Recht gerügt, dass das Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung nach dem DBA-Belgien nicht materiellrechtliche Voraussetzung der Steuerfreistellung ist.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/13/0191

2002/13/0233

2002/13/0192