Verwaltungsgerichtshof
13.09.2006
2002/13/0190
In der Beschwerde wird zu Recht gerügt, dass das Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung nach dem DBA-Belgien nicht materiellrechtliche Voraussetzung der Steuerfreistellung ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0191
2002/13/0233
2002/13/0192