Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.2006

Geschäftszahl

2002/13/0190

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 22. Jänner 1992, 90/13/0237, VwSlg 6647 F/1992, ausgeführt hat, ist dem Verfahren zur Abgabenerhebung ein Beweisverwertungsverbot zwar grundsätzlich fremd vergleiche Paragraph 166, BAO), doch kann sich der Bestand eines auch für das Verfahren zur Abgabenfestsetzung nach der Bundesabgabenordnung wirksamen Beweisverwertungsverbotes aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen gesetzesergänzenden Inhaltes im Sinne des Artikel 50, B-VG ergeben.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/13/0191

2002/13/0233

2002/13/0192