Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2003

Geschäftszahl

2002/13/0186

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, die darauf hinausläuft, in Fällen, in denen ein Unternehmerwagnis eines Geschäftsführers gegeben ist, diesen Umstand als fremdunüblich anzusehen und das Fehlen eines Unternehmerrisikos zu fingieren, ist mit der Rechtslage nicht in Einklang zu bringen.

Beachte

Besprechung in:

SWK 13 aus 2003,, S 379 - S 382;

SWK 12 aus 2003,, S 355 - S 358;