Verwaltungsgerichtshof
07.07.2004
2002/13/0159
Eine Vollmacht, mit der der Bevollmächtigte berechtigt wird, einen selbständig Erwerbstätigen in allen Steuerangelegenheiten beim zuständigen Finanzamt zu vertreten, lässt eine Vielzahl künftiger Vertretungshandlungen und damit eine geschäftsmäßige Vertretung erwarten (Hinweis E 28. Jänner 1981, 898/79, VwSlg 5548 F/1981).