Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.2005

Geschäftszahl

2002/13/0142

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/13/0153 E 31. März 2004 RS 8

Stammrechtssatz

Der für die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides erforderliche Sachverhalt ist im Verwaltungsverfahren vor Bescheiderlassung und nicht erst im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unter dem Prätext einer Prüfung der Relevanz eines geltend gemachten Verfahrensmangels zu ermitteln und festzustellen.