Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2006

Geschäftszahl

2002/13/0119

Rechtssatz

Ein die Umsatzsteuerschuld in niedrigerer als der erklärten und nach dem Berufungsantrag im Verwaltungsverfahren begehrten Höhe festsetzender Bescheid, der den Abgabepflichtigen damit weniger als ein solcher belastet, der seinem Vorbringen vollinhaltlich Rechnung tragen würde, kann keine vor dem Verwaltungsgerichtshof verfolgbare Rechtsverletzung bewirken (Hinweis B 20. November 1996, 94/13/0017, VwSlg 7141 F/1996; B 20. Juli 1999, 94/13/0016).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2002/13/0120