Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2006

Geschäftszahl

2002/13/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/15/0050 E 17. Mai 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Wird ein vor dem VwGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belBeh berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung den angefochtenen Bescheid in der Fassung zugrundezulegen, die er durch die Berichtigung erhalten hat (Hinweis E 26.6.1992, 89/17/0039).