Verwaltungsgerichtshof
20.12.2006
2002/12/0161
GRS wie 94/12/0158 E 16. November 1994 RS 3
Ein Anspruch auf Beiziehung von Fachärzten bestimmter Richtung besteht nicht, weil es nur auf die Begründung und die Schlüssigkeit des Gutachtens ankommt (Hinweis E 6.9.1988, 87/12/0179, VwSlg N F 12753 A/1988).