Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.2005

Geschäftszahl

2002/09/0209

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/09/0014 E 22. Juni 2005 RS 3

Stammrechtssatz

Gründe, die für die Zerstörung eines Denkmals im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, DMSG sprechen, hat im Sinne des zweiten Satzes dieser Bestimmung der Antragsteller konkret darzutun und zu beweisen.