Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.06.2004

Geschäftszahl

2002/09/0134

Rechtssatz

Die in einem mängelfreien Verfahren aufgrund schlüssiger gutachtlicher Äußerungen getroffene Feststellung der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Objekts indiziert bereits dessen Erhaltungswürdigkeit im Sinne des Paragraph eins, DMSG (Hinweis E 18.11.1998, Zl. 96/09/0244, und E 13.2.1997, Zl. 94/09/0320).