Verwaltungsgerichtshof
27.06.2002
2002/09/0038
GRS wie 93/09/0066 E 19. Mai 1993 RS 1
Die Bestimmung des Paragraph 5, Absatz eins, DMSG schafft die rechtliche Möglichkeit, die Zerstörung eines geschützten Denkmals oder seine Veränderung zu gestatten.