Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Geschäftszahl

2002/09/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/09/0066 E 19. Mai 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 5, Absatz eins, DMSG schafft die rechtliche Möglichkeit, die Zerstörung eines geschützten Denkmals oder seine Veränderung zu gestatten.