Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2005

Geschäftszahl

2002/08/0236

Rechtssatz

Nach der Rsp des VwGH begründet ein remunerierter Lehrauftrag ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis (Hinweis E 28.11.1995, 94/08/0243, m.w.N.). Dieses die Vollversicherungspflicht nach ASVG begründende Beschäftigungsverhältnis nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, ASVG besteht (auch nach dem hier maßgebenden UOG 1993) zum Bund als Dienstgeber iSd Paragraph 35, ASVG. Dasselbe gilt auch für das durch einen nicht remunerierten Lehrauftrag begründete Beschäftigungsverhältnis [bei dem an die Stelle der Remuneration die (Kollegiengeld-)Abgeltung tritt].