Verwaltungsgerichtshof
20.02.2003
2002/07/0133
Die Abfallbehörde darf nur einer Person, die eine Verwaltungsübertretung nach Absatz eins, begangen hat, einen Auftrag nach Paragraph 27, Absatz 6, Tir AWG 1990 erteilen. Die Frage, ob eine Verwaltungsübertretung nach Absatz eins, begangen wurde, stellt im Auftragsverfahren somit eine - von der Verwaltungsstrafbehörde als Hauptfrage zu entscheidende - Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG dar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/07/0138