Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2003

Geschäftszahl

2002/07/0133

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0097 E 25. April 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Die Vorschrift des Paragraph 32, Absatz eins, AWG 1990 enthält drei alternative Tatbestände, welche die Behörde zu einem auf diese Gesetzesstelle gestützten Auftrag ermächtigen (Hinweis E 23. Jänner 1996, 93/05/0137).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/07/0138