Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2002

Geschäftszahl

2002/07/0123

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0087 E 10. Juli 1997 RS 2

(Hier: Es handelt sich nicht um eine übergangene Partei; die Zustimmung beseitigt auch nicht die Parteieigenschaft im Verfahren.)

Stammrechtssatz

Aus einer gegenüber einem Bewilligungswerber vor Einreichung des Projektes zur wasserrechtlichen Bewilligung seitens eines betroffenen Grundeigentümers erfolgten schriftlichen "Zustimmung" kann nicht geschlossen werden, daß dem Zustimmenden die Eigenschaft einer "übergangenen Partei" fehlt, weil er Anspruch auf ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung und auf rechtliches Gehör im Rahmen dieser Verhandlung hat.