Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2002

Geschäftszahl

2002/07/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/07/0070 E 14. Dezember 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Die Verpflichtung zur Vornahme von zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen ist nicht an ein Verschulden und auch nicht an die Vorhersehbarkeit der Gefahr einer solchen Verunreinigung gebunden (Hinweis E 4.4.1989, 88/07/0134, VwSlg 12897 A/1989).