Verwaltungsgerichtshof
21.11.2002
2002/07/0108
GRS wie 91/07/0070 E 14. Dezember 1995 RS 3
Die Verpflichtung zur Vornahme von zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen ist nicht an ein Verschulden und auch nicht an die Vorhersehbarkeit der Gefahr einer solchen Verunreinigung gebunden (Hinweis E 4.4.1989, 88/07/0134, VwSlg 12897 A/1989).