Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2002

Geschäftszahl

2002/07/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4

(hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Als Verpflichteter eines Auftrages nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hinweis E 14.12.1995, 91/07/0070, 0071).