Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2002

Geschäftszahl

2002/07/0084

Rechtssatz

Derjenige, der über ein grundbücherlich gesichertes Nutzungsrecht an einem Privatgewässer verfügt, hat Parteistellung im Wasserrechtsverfahren (Hinweis 22. März 2001, 98/07/0129).