Verwaltungsgerichtshof
11.09.2003
2002/07/0023
Unabhängig von der Frage, ob der Bf die Übermittlung eines Verhandlungsprotokolls in der Verhandlung begehrt hat, wurde dem Grundsatz des Parteiengehörs Rechnung getragen, wenn ihm in der Verhandlung das Gutachten des Amtssachverständigen mündlich zur Kenntnis gebracht wurde.