Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.2003

Geschäftszahl

2002/07/0018

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/07/0186 E 11. Dezember 1990 RS 2

Stammrechtssatz

Die Verpflichtung zur Vornahme von zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen kann nach stRsp des VwGH mehrere Personen, und zwar durchaus auf verschiedenen Rechtsgründen beruhend, treffen (Hinweis E 4.4.1989, 88/07/0134).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/07/0045