Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2004

Geschäftszahl

2002/07/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0077 E 8. Juli 2004 RS 5

(hier ohne den letzten Satz; betreffend die Rechtslage nach dem Krnt FlVfLG 1979)

Stammrechtssatz

Ein Mangel in der Agrarstruktur iSd Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, OÖ FlVfLG 1979 liegt nur dann vor, wenn durch ihn die Bewirtschaftung des Altbesitzes behindert wird (Hinweis E 26.4.1988, 87/07/0179). Für eine "Flurbereinigung erforderlich" sind daher nur Maßnahmen, die diese Behinderung beseitigen.