Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.2005

Geschäftszahl

2002/07/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/04/0266 E 27. April 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Berufung kann sich, wie sich aus dem Gesetz ergibt, nur gegen einen Bescheid richten, dh der Bescheid ist der Anfechtungsgegenstand der Berufung (Hinweis Walter-Mayer, Verwaltungsverfahren/5, Randziffer 499, 500).