Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2005

Geschäftszahl

2002/06/0174

Rechtssatz

Hinsichtlich der Baudichte steht dem Nachbarn nach der taxativen Aufzählung der Nachbarrechte in Paragraph 25, Absatz 3, Tir BauO 2001 kein Nachbarrecht zu.