Verwaltungsgerichtshof
29.04.2005
2002/05/1409
GRS wie 2001/05/1127 E 7. September 2004 RS 2
Die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte werden in Paragraph 6, Absatz 2, NÖ BauO taxativ aufgezählt, wobei auf Bestimmungen dieses Gesetzes und andere gesetzliche Bestimmungen verwiesen wird, die die aufgezählten Nachbarrechte gewähren. Als eine solche Bestimmung, auf die Paragraph 6, Absatz 2, NÖ BauO verweist, ist Paragraph 54, NÖ BauO anzusehen.