Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.2003

Geschäftszahl

2002/05/1238

Rechtssatz

Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes, wie etwa Paragraph 36, VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter, ab dem Vorverfahren verletzt werden (Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit, S 197).