Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.2003

Geschäftszahl

2002/05/1238

Rechtssatz

Der Tatbestand des Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer eins, VwGG setzt voraus, dass für den Antragsgegner durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ein rechtlicher Vorteil entstanden ist.