Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2002

Geschäftszahl

2002/04/0192

Rechtssatz

Die Angabe des Tages von getroffenen Feststellungen vermag die Angabe der Tatzeit nicht zu ersetzen (Hinweis auf das E vom 6.11.1995, Zl. 95/04/0005, und die dort zitierte Vorjudikatur) .