Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2007

Geschäftszahl

2002/03/0275

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/03/0127 E 3. September 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Eine in einer anderen als der gemäß Paragraph 44 a, Ziffer 2, VStG im Spruch anzuführenden übertretenen Norm enthaltene Legaldefinition stellt kein in die Verfolgungshandlung und in den Spruch aufzunehmendes wesentliches Tatbestandsmerkmal dar vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 25. April 2001, Zl. 98/03/0322, und vom 3. Mai 2000, Zl. 2000/03/0010).