Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.2004

Geschäftszahl

2002/03/0200

Rechtssatz

Der Gefahrgutbeauftragte gemäß Paragraph 11, GGBG kann nicht als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Paragraph 9, VStG qualifiziert werden vergleiche das Erkenntnis vom 15. Dezember 2003, Zl. 2003/03/0149).