Verwaltungsgerichtshof
30.01.2004
2002/02/0302
Erweist sich die dem Fahrverbot, aus dessen Übertretung ein rechtswidriges Verhalten des Besch abgeleitet wurde, zu Grunde liegende Verordnung als nicht gehörig kundgemacht, kann sie auch keine Rechtswirkungen entfalten (Hinweis E 28.7.1995, 93/02/0263).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/02/0220 E 30. Jänner 2004