Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2002

Geschäftszahl

2002/02/0228

Rechtssatz

Bereits das Vorliegen eines einzigen Alkoholisierungsmerkmales kann zur Begründung des Verdachtes, der Besch habe das Kraftfahrzeug im alkoholisierten Zustand gelenkt, ausreichen (Hinweis E 25. April 1997, 97/02/0050).