Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.07.2003

Geschäftszahl

2002/02/0189

Rechtssatz

Zur Vermutung einer Alkoholisierung einer Person reicht allein das Vorliegen von "geröteten Bindehäuten" - unabhängig von der Ursache - aus, zumal hiezu ein einziges Alkoholisierungsmerkmal genügt (Hinweis E 20.9.2002, 2002/02/0228).