Verwaltungsgerichtshof
25.01.2005
2002/02/0077
GRS wie 2002/02/0302 E 30. Jänner 2004 RS 4
Erweist sich die dem Fahrverbot, aus dessen Übertretung ein rechtswidriges Verhalten des Besch abgeleitet wurde, zu Grunde liegende Verordnung als nicht gehörig kundgemacht, kann sie auch keine Rechtswirkungen entfalten (Hinweis E 28.7.1995, 93/02/0263).