Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.2004

Geschäftszahl

2001/20/0286

Rechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet ist, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings darf es sich dabei nicht nur um vorübergehende Veränderungen handeln vergleiche etwa das Erkenntnis vom 21. November 2002, Zl. 99/20/0171, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2004:2001200286.X01