Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2004

Geschäftszahl

2001/18/0246

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/21/0141 E 9. Oktober 2001 RS 2

(Hier: Mit dem Zusatz, dass das Gewicht derselben dadurch entscheidend gemindert wird.)

Stammrechtssatz

Auch ein unrechtmäßiger Aufenthalt kann zur Begründung einer Integration im Inland herangezogen werden.