Verwaltungsgerichtshof
28.09.2004
2001/18/0246
GRS wie 2001/21/0141 E 9. Oktober 2001 RS 2
(Hier: Mit dem Zusatz, dass das Gewicht derselben dadurch entscheidend gemindert wird.)
Auch ein unrechtmäßiger Aufenthalt kann zur Begründung einer Integration im Inland herangezogen werden.