Verwaltungsgerichtshof
03.11.2004
2001/18/0129
Die Fremdenbehörde hat die Frage, ob ein Fremder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, ohne Bindung an die Mitteilung des Arbeitsmarktservice gemäß Paragraph 36, Absatz 4, FrG 1997 zu beurteilen.