Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.2004

Geschäftszahl

2001/18/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/18/0041 E 27. Juni 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Die Tilgung der Verurteilung steht einer Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Tat im Rahmen der Beurteilung des Gesamtfehlverhaltens des Fremden nicht entgegen (Hinweis E 21. Juli 1994, 94/18/0374, ergangen zu Paragraph 18, Absatz eins, FrG 1993).