Verwaltungsgerichtshof
28.01.2002
2001/17/0159
Die Klärung der Frage, ob dem Abgabengläubiger ein Konkursteilnahmeanspruch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hauptschuldners zusteht oder nicht, ist keine Voraussetzung der Inanspruchnahme des Vertreters zur Haftung.