Verwaltungsgerichtshof
21.04.2005
2001/15/0213
GRS wie 98/14/0128 E 31. März 2003 RS 1
Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem außerbetrieblichen Vorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens.