Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.05.2001

Geschäftszahl

2001/15/0061

Rechtssatz

Paragraph 22, Ziffer 2, Teilstrich 2 EStG 1988 stellt nicht darauf ab, welchem Vertragstyp das Zivilrecht das konkrete Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers zuordnet.