Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.05.2001

Geschäftszahl

2001/15/0061

Rechtssatz

Der Geschäftsführer ist jenes Organ der Gesellschaft, welchem die Vertretung und Geschäftsführung obliegt. Unabhängig davon, ob ein Geschäftsführer an der GmbH beteiligt ist oder nicht, obliegt im daher die Leitungsfunktion. Dieser - bei jedem handelsrechtlichen Geschäftsführer vorliegende - Umstand steht aber Einkünften iSd Paragraph 22, Ziffer 2, Teilstrich 2 EStG 1988 nicht entgegen.