Verwaltungsgerichtshof
24.06.2004
2001/15/0002
Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten (bzw. gesellschaftsrechtlichen) Zwecken dient oder objektiv erkennbar für solche Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Privatvermögen dar. Solche Wirtschaftsgüter können nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen werden (Hinweis E 18. Dezember 2001, 98/15/0019).
Besprechung in:
GeS aktuell 9 aus 2007,, S 390-402;