Verwaltungsgerichtshof
24.06.2004
2001/15/0002
Notwendiges Betriebsvermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen (Hinweis E 24. Oktober 2002, 98/15/0083).
Besprechung in:
GeS aktuell 9 aus 2007,, S 390-402;