Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2003

Geschäftszahl

2001/14/0217

Rechtssatz

Als Indiz gegen die ausschließlich betriebliche Veranlassung einer Reise ist es anzusehen, wenn eine solche Reise, die mit dem Besuch einer Fachmesse begründet wird, wesentlich über die Dauer der jeweiligen Fachmesse hinausgeht.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 6 aus 2004,, Seite 361 bis Seite 363;