Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2006

Geschäftszahl

2001/14/0190

Rechtssatz

Die Spendenbegünstigung des Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 5, EStG 1988 ist nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass ein allfälliger Spender auch Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften leistet.