Verwaltungsgerichtshof
20.09.2006
2001/14/0190
Die Spendenbegünstigung des Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 5, EStG 1988 ist nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass ein allfälliger Spender auch Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften leistet.