Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2004

Geschäftszahl

2001/14/0178

Rechtssatz

Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann ihre Ursache auch in weiteren Erwerbstätigkeiten des (alleinstehenden) Steuerpflichtigen haben (Hinweis E 29. Jänner 1988, 96/15/0171).