Verwaltungsgerichtshof
28.09.2004
2001/14/0178
Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann ihre Ursache auch in weiteren Erwerbstätigkeiten des (alleinstehenden) Steuerpflichtigen haben (Hinweis E 29. Jänner 1988, 96/15/0171).