Verwaltungsgerichtshof
28.09.2004
2001/14/0176
GRS wie 97/15/0051 E 16. Dezember 1999 RS 5
Der Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto ist in dem in Paragraph 216, BAO normierten Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides auszutragen und es ist ein solches auch auf Antrag des Haftungspflichtigen durchzuführen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, Seite 2353).